Allgemein:
Inzwischen sind in jedem Bundesland, aber auch
weltweit Personen mit dem neuartigen Coronavirus (SARS – CoV – 2) infiziert.
Hieraus folgt die Lungenerkrankung Covid – 19. Momentan sind in Deutschland 61.913
Personen von der Krankheit betroffen und es gab 583 Todesfälle. (Quelle RKI,
31.03.2020, 08:15 Uhr)
Die Übertragung der Krankheit erfolgt im Wesentlichen
über eine Tröpfcheninfektion. Eine Übertragung durch Schmierinfektion ist nicht
ausgeschlossen. Die Inkubationszeit (Zeit von der Ansteckung bis Ausbruch der
Krankheit) beträgt 1-14 Tage.
Einen Steckbrief der Krankheit mit weiteren Informationen gibt es auf:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html
Seit einigen Wochen laufen nun schon Maßnahmen der
Regierungen zur Beschränkung sozialer Kontakte. Diese haben das Ziel die
Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, um die Belastung für das
Gesundheitssystem so gering wie möglich zu halten. Damit soll die Versorgung schwer
Erkrankter sichergestellt werden. Zudem ist aber auch eine Anpassung des
Verhaltens der Bürger notwendig, um die Zunahme der täglichen Neuinfektionen
möglichst stark zu verlangsamen. (Maßnahmen siehe unten.)
Was tun wir als Feuerwehren?
Neben den allgemein gültigen Maßnahmen und
Verhaltensregeln, müssen wir als BOS (Behörde und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben), zusätzlich besondere Maßnahmen treffen.
- Sämtliche dienstliche Veranstaltungen
der Feuerwehr finden vorerst bis zum 30.04.2020 nicht statt. Dieses umfasst
alle Dienste, Ausbildungen, Übungen, Sitzungen, Feiern, Versammlungen und
sonstige Zusammenkünfte in allen Abteilungen. (Einsatzabteilung, Kinder -und
Jugendfeuerwehr sowie Altersabteilung) Stand: 12.03.2020
- Selbstverständlich werden Einsätze
durch die freiwilligen Feuerwehren weiter abgearbeitet und die
Einsatzbereitschaft unter Berücksichtigung der aktuellen Umstände
wiederhergestellt.
- Um die Einsatzfähigkeit der einzelnen Ortswehren
im Stadtgebiet aufrecht zu erhalten, sollen Kameraden, die einen Verdacht sich
angesteckt zu haben, Zuhause bleiben und diesen Verdachtsfall ihrer zuständigen
Führungskraft mitteilen. Zudem sind Feuerwehrkameraden, die zum Beispiel im
Gesundheitsbereich arbeiten, vorerst von Einsätzen freigestellt, damit sie sich
nicht anstecken.
- Auch die Feuerwehr hält wenn möglich einen
Abstand von 1,5 – 2m zu anderen Personen, aber auch zu eigenen Kameraden ein.
- Aufgrund des erhöhten Risikos der
Ansteckung in den Fahrzeugen (Abstände können nur schwer eingehalten werden)
wurden die Besatzungsstärken vermindert. Jetzt fahren weniger Kameradinnen und
Kameraden pro Fahrzeug mit zum Einsatz und haben so zwischen einander mehr
Abstand. Für die Ortsfeuerwehr Hillerse bedeutet dieses, dass momentan unser
TSF-W mit einer Besatzungsstärke von 1:3 (sonst 1:5) und unser MTW mit 1:5
(sonst 1:8) ausrückt. Zusätzlich sollen,
falls möglich, auf den Fahrzeugen sowie auch bei den Einsätzen Einmalhandschuhe
und ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
- Der Innenraum der Fahrzeuge wird nach
jedem Einsatz gewaschen und desinfiziert. Die Einsatzbekleidung wird in
Northeim bei den hauptamtlichen Gerätewarten bei Bedarf gewaschen.
- Falls bei einem Einsatz eine Person
involviert ist, welche infiziert ist oder verdächtigt wird infiziert zu sein,
wird weitere persönliche Schutzausrüstung nötig (z.B. Einmalanzug). Diese PSA
wird bei der Ortsfeuerwehr Northeim vorgehalten, welche dann mit alarmiert wird.
Was kann ich als Bürger tun?
- Befolgen der aktuellen Regelungen. (z.B.
die Allgemeinverfügungen des Landkreises Northeim. Diese werden im Amtsblatt
des Landkreises veröffentlicht. Aktuell Amtsblatt Nr. 15)
- Möglichst viel zuhause bleiben und nicht
unnötig in die Öffentlichkeit gehen. (Ausgenommen sind Aktivitäten, die man
allein durchführt, z.B. Sport.)
- Besonders von älteren Menschen sowie
Menschen mit Vorerkrankungen fernhalten, da diese stärker bedroht sind.
Beachten einer guten Hygiene:
- Genügend Abstand (>1,5m) zu anderen Menschen halten
- Berührungen (wie Händeschütteln und Umarmungen) vermeiden
- Husten und Niesen nur in die Armbeuge oder in ein Taschentuch (Taschentücher in Mülleimer mit Deckel entsorgen).
- Regelmäßiges und gründliches Händewaschen (ausreichend lange, mindestens 30 sec mit Wasser und Seife), besonders vor dem Verlassen des Haushaltes, bei der Heimkehr und nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten. (Anleitung auf: https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen.html )
Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes: Das Tragen eines
Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum kann (, besonders bei Personen mit
einer Atemwegsinfektion,) sinnvoll sein, um seine Mitmenschen vor dem Risiko
einer Ansteckung besser zu schützen. Hiermit wird eine Barriere, die eventuelle
Tröpfchen durch z.B. Husten zurückhält, geschaffen. Damit dieser Schutz
möglichst wirksam ist, muss der Schutz korrekt sitzen. Er muss enganliegend
getragen werden und bei Durchfeuchtung ausgetauscht werden. Es gibt jedoch keine
hinreichenden Belege, dass das Tragen eines solchen Mund-Nasen-Schutzes das
Risiko einer Ansteckung, für die gesunde Person, die ihn trägt, verhindert.
Oben genannte Hygiene- und Abstandsregeln müssen auch beim Tragen eines solchen
Schutzes eingehalten werden!
(Quelle: BZgA)
Wann sollte ich mir bei einer Atemwegserkrankung
ärztlichen Rat einholen und nach einem Test fragen?
- Wenn man in den letzten 2 Wochen Kontakt
mit einem nachweislich Covid-19 Infizierten hatte.
- Wenn eine Vorerkrankung besteht.
- Wenn sich eine bereits vorhandene
Atemwegserkrankung verschlimmert (z.B. durch Atemnot oder hohes Fieber).
- Wenn man bei der Arbeit oder einer
ehrenamtlichen Tätigkeit mit Menschen in Kontakt kommt, die ein hohes Risiko
für schwere Erkrankungen haben. (z.B. arbeiten im Krankenhaus oder Altenpflege)
- Bei einem begründeten Verdacht.
Wenn man sich testen lassen hat, sollte man sich schon
bevor das Testergebnis vorliegt zuhause isolieren und besonders auf alle engen
Kontakte (< 2m) verzichten, eine gute Händehygiene einhalten und bei
unvermeidbarem Kontakt zu anderen einen Mund-Nasenschutz tragen. (Quelle: BZgA)
Weitere Informationen zum Thema Coronavirus finden Sie
hier:
Quellen: Robert Koch-Institut, BZgA, Dienstanweisung
vom 17.03. der Stadt Northeim (Stadtbrandmeister), Bekanntmachung vom 12.03.
Ortsbrandmeister FF Hillerse
Stand 31.03.2020